Meldung eines Schiedsrichters für schiedsrichterpflichtige Ligen
Alle Klubs des Bayerischen Sportkegler- und Bowlingverbandes e. V. sind laut Sportordnung des BSKV 3.2.1 zur Meldung je eines Schiedsrichters pro Mannschaft in schiedsrichterpflichtigen Ligen bis zum 02.07. des Jahres (in der Saison 2020-2021 ist der Meldetermin am 15. Juli 2020) an den Referenten für das Schiedsrichterwesen im BSKV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) verpflichtet.
Das entsprechende Formular für die Meldung erhalten Sie HIER.
Mannschaften, die in den Bundesligen spielen, müssen laut Sportordnung DKBC Teil C 1.5.4. jeweils einen einsatzfähigen der Lizenzstufe entsprechenden Schiedsrichter mit dem dafür vorgesehenen „Meldeformular Schiedsrichter“ bis zum 01.07.des Jahres dem Referenten Schiedsrichterwesen im DKBC per E-Mail melden!!! Meldung an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das entsprechende Formular für die Meldung erhalten Sie HIER.
Infoschreiben der Referentin für das Schiedrichterwesen im BSKV HIER