Samstag, 20. April 2024

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Die Vorstandschaft des BSKV - Bezirk Oberfranken e.V.

2022 Bezirksvorstand Neuwahl

 v.l.n.r.: Michael Hofmann (Vizepräsident des BSKV, Bezirksvorsitzender a. D.), Robert Busch (Bezirksschiedsrichterwart), Tanja Reheuser (Bezirkslehrwartin), Patrick Lindthaler (Bezirksvorsitzender), Sandra Karl (Bezirksschriftführerin), Thomas Stubenrauch (Bezirkssportwart), Karin Behr (Bezirksjugendwartin), Friedwald Schedel (Bezirkspressewart) und Claus Höcherich (2. Bürgermeister der Gemeinde Sonnefeld). Es fehlt Kerstin Stubenrauch (Stellv. Bezirkssportwartin)

Kontaktliste des Bezirkvorstandes und weiterer Gremien - Stand: 29.08.2022

Hygienekonzepte der Klubs im BSKV Bezirk Oberfranken

Voraussetzung für die Durchführung eines Wettkampfbetriebes auf den Sportanlagen im Freistaat Bayern ist gemäß der bayerischen Infektionsschutzverordnung die Erstellung und Veröffentlichung eines Handlungs- und Hygienekonzeptes. Wir bitten daher, diese Konzepte bereits heute intensiv vorzubereiten und ggf. mit den Ordnungsbehörden vor Ort abzustimmen.

Nach der Erstellung dieser Konzepte ist es nach Auffassung des Haupt- und Sportausschusses des BSKV-Bezirk Oberfranken auch wichtig und unerlässlich, dass sich Gastmannschaften im Vorfeld der Anreise zum Auswärtsspiel über die vor Ort gültigen Handlungs- und Hygienekonzepten informieren können.

Daher haben Haupt- und Sportausschuss beschlossen, dass alle Klubs des BSKV-Bezirk Oberfranken verpflichtet werden, deren ausgearbeitetes Handlungs- und Hygienekonzept  an den Bezirksvorsitzende Patrick Lindthaler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu übersenden, damit dieses für alle Kluhbs in Oberfranken zugänglich an dieser Stelle veröffentlicht werden kann.

Schreiben des BSKV-Bezirk Oberfranken zur Anordnung der Abgabe der Hygienekonzepte vor Saisonbeginn

Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der BSKV-Bezirk Oberfranken keine inhaltliche Prüfung der Handlungs- und Hygienekonzepte vornimmt. Daher ist mit der Veröffentlichtung auf dieser Seite nicht die Richtigkeit der Festlegungen der einzelnen Vereine und Klubs bestätigt. Diese können nur durch die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden festgestellt werden.

Berücksichtigte Einsendung von Hygienekonzepten bis 01.03.2022, 18:00 Uhr

 Kreis Süd       Kreis West       Kreis Nord       Kreis Ost
                         
                 

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